Einbauanforderungen für Isolierverschraubungen für Ölgehäuse

1. Die Isolierverbindung wird innerhalb von 50 Metern installiert, um zu vermeiden, dass die Sackgasse geschweißt wird.

2. Nachdem die Isolierverbindung mit der Rohrleitung verbunden wurde, darf die Rohrleitung nicht weiter als 5 Meter von der Verbindung entfernt angehoben werden.Muss mit der Leitung einem Drucktest unterzogen werden.

3. Nachdem die Isolierverbindung an die Rohrleitung angeschlossen wurde, darf die Oberflächentemperatur der Isolierverbindung während der erforderlichen Reparatur- und Korrosionsschutzarbeiten nicht höher als 120 °C sein.

4. Bei der Installation der Isolierverbindung sollte diese an den beiden Enden der Verbindung auf dem geraden Rohrabschnitt 20 Meter vom Bogen entfernt installiert und mit Halterungen befestigt werden.Bei einer vergrabenen Installation sollte eine Installation in mehrjährigem Wasser vermieden werden.

5. Der mittlere Radstand der Verbindung sollte auf derselben Linie wie der mittlere Radstand des Rohrs installiert werden, und die beiden mittleren Radstände sollten während der Installation nicht größer als 0,2 mm sein.

6 Wenn die Verschiebung der Rohrleitung größer oder gleich dem Ausgleichsbetrag der Isolierverbindung ist, sollte die Anzahl der Verbindungen parallel zur Verschiebung erhöht werden.Es ist strengstens verboten, die Verbindung der Isolierverbindung in einen Zustand extremer Störungsverschiebung und Abweichung zu bringen, um die Toleranz der Rohrleitung auszugleichen, geschweige denn den Grenzwert zu überschreiten (Teleskop, Verschiebung, Durchbiegung usw.).

7 Wenn sich die Isolierverbindung auf einem hohen Niveau befindet oder in der Luft hängt, sollte die Rohrleitung an der Aufhängung, Halterung oder dem Ankerrahmen befestigt werden und die Isolierverbindung darf nicht das Gewicht und die Axialkraft der Rohrleitung selbst tragen Andernfalls sollte das Gelenk mit einer Abziehsicherung (Belastbarkeit) ausgestattet sein.muss größer sein als die Rohraxialkraft).


Zeitpunkt der Veröffentlichung: 05.09.2022